Voraussetzungen

  • ein Kind unter  12 – 14 Jahren, je nach Krankenkasse
  • ein Kind mit Behinderung im Haushalt lebend ohne Alterseinschränkung
  • eine ärztliche Verordnung liegt vor

 

Gründe für den Einsatz

Wir kommen…

… wenn der haushaltsführende Elternteil

  • erkrankt ist und die Kinder nicht versorgen bzw. den Haushalt nicht weiterführen kann.
  • im Krankenhaus liegt.
  • körperlich oder psychisch überfordert ist.

… wenn

  • eine Risikoschwangerschaft vorliegt.
  • die Mutter zur Entbindung im Krankenhaus ist und weitere Kinder zu Hause betreut werden müssen.
  • die Wöchnerin nach der Entbindung den Säugling noch nicht allein versorgen kann (in Zusammenarbeit mit der Hebamme).
  • die Mutter nach einer Mehrlingsgeburt in den ersten Wochen Unterstützung braucht.

… wenn

  • ein Kind krank ist und beide Eltern arbeiten (die Finanzierung sollte vorab mit der Krankenkasse/Pflegekasse geklärt werden).
  • der Einsatz im Rahmen der Verhinderungspflege finanziert werden kann.

 

Was uns wichtig ist…

  • den Kindern den vertrauten Tagesablauf erhalten
  • die Wahrnehmung regelmäßiger Termine ermöglichen
    – Sport im Verein
    – Therapien
    – Musikschule
  • wir unterstützen bei den Hausaufgaben
  • wir führen zu Beginn des Einsatzes ein Erstgespräch, damit Sie uns die Informationen geben können, die im Umgang mit Ihren Kindern wichtig sind
  • wir führen eine Pflegedokumentation
  • wir unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht